AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen ERP 01/2018

Allgemeine Geschäftsbedingungen CORTEC AG

 

Diese AGB regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung einer beliebigen Anzahl von Einzelverträgen zwischen der Cortec AG (nachfolgend „Cortec“) und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunde“). Sie sind dabei für sämtliche von der Cortec angebotenen und erbrachten Leistungen anwendbar und bilden integrierenden Bestandteil der Angebote und Verträge zwischen Kunde und Cortec.
Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen der AGB sind einzig mit schriftlicher Bestätigung durch die Cortec gültig. Es gilt jeweils die aktuellste Version dieser AGB, welche ebenfalls auf der Webseite www.cortecag.ch einsehbar ist, als verbindlich. Cortec hat das Recht, die AGB jederzeit anzupassen.

 

 

I. Software as a Service (SaaS) – Vertrag

1. Cortec erbringt für seine Kunden SaaS?Dienstleistungen über das Medium Internet im Bereich Business Software.

2. Gegenstand des Vertrages ist:

1. die Bereitstellung von Software der Cortec zur Nutzung via Internet und

2. die Speicherung von Daten des Kunden (Data/Hosting)

 

II. Softwareüberlassung

1. Cortec stellt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages die Softwarelösung “Cortec ERP“ in der jeweils aktuellen Version via Internet entgeltlich zur Nutzung bereit. Zu diesem Zweck speichert Cortec die Software auf einem Server, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist.

2. Cortec entwickelt die Software laufend weiter und wird diese durch laufende Updates und Upgrades verbessern. Der jeweils aktuelle Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website von Cortec (www.cortecag.ch).
3. Cortec überwacht laufend die Funktionstüchtigkeit der Software und beseitigt anhand der technischen Möglichkeiten und vorhandenen Ressourcen eventuelle Softwarefehler. Ein Fehler liegt insbesondere vor, wenn die Software, die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, falsche Ergebnisse liefert oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung der Software unmöglich oder erheblich eingeschränkt ist.

 

III. Nutzungsrechte der Software

1. Cortec gewährt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, die Software „Cortec ERP“ während der Dauer des Vertrages im Rahmen der SaaS-Dienste bestimmungsgemäss zu nutzen.

 

2. Der Kunde darf die Software weder vervielfältigen noch bearbeiten, sofern dies nicht in der aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Website ausdrücklich erlaubt ist.

 

3. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Jede Form der Zurverfügungstellung der Software an Dritte ist dem Kunden ausdrücklich untersagt. Konventionalstrafe sezten / Betrag angeben Eine Ausnahme bildet hier an der Software angebundene Endkunden-Module wie Online-Shops, Reservationsplattformen und dergleichen.

 

4. Der Kunde verpflichtet sich, seine etwaigen Vertragsbeziehungen zu Dritten derart auszugestalten, dass eine unentgeltliche Nutzung der Software durch Dritte ausgeschlossen ist.

 

5. Cortec stellt dem Kunden Schnittstellen (API) zur Kommunikation mit Software von Drittanbietern zur Verfügung. Unbesehen von anderslautenden Zusicherungen hat Cortec in jedem Fall das Recht, den Zugriff auf diese Schnittstelle aus wichtigem Grund jederzeit teilweise oder ganz einzuschränken. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn Mitbewerber des Providers zum Schaden des Providers über die Schnittstelle Daten migrieren oder die Infrastruktur über Anfragen über diese Schnittstelle zu stark belastet wird.

 

 

 

 

IV. Data-Hosting

1. Cortec überlässt dem Kunden einen definierten Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung seiner Daten. Sofern der Speicherplatz zur Speicherung der Daten nicht ausreichen sollte, wird Cortec den Kunden rechtzeitig informieren. Sofern der Kunde anschliessend nicht weiteren Speicherplatz gegen Entgelt bestellt, werden Daten, welche den vorhandenen Speicherplatz übersteigen, nicht mehr gespeichert.

2. Cortec trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet im Rahmen der technischen Möglichkeiten abrufbar sind.

 

3. Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig,

entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen. Konventionalstrafe sezten / Betrag angeben

 

4. Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung und Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstösst.

 

5. Cortec ist verpflichtet, im Rahmen der technischen Möglichkeiten geeignete und zumutbare Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen. Zu diesem Zweck wird Cortec regelmässig Backups vornehmen, die Daten des Kunden auf Viren überprüfen sowie Firewalls installieren.

 

6. Der Kunde bleibt in jedem Fall alleinberechtigter an den Daten und kann daher vom Provider während der Laufzeit des Vertrages die Herausgabe einzelner oder genau spezifizierten Daten verlangen, ohne dass ein Zurückbehaltungsrecht des Providers besteht. Die Herausgabe der Daten erfolgt nach Wahl des Kunden entweder durch Übergabe von Datenträgern oder durch Übersendung über ein Datennetz. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die zur Verwendung/Nutzung der Daten geeignete Software. Cortec bestimmt die Form der Daten. Der Kunde anerkennt, dass eine Bereitstellung spezifischer Daten kostenpflichtig sein kann. In diesem Fall wird der Kunde vorab informiert.

 

7. Nach Kündigung des Vertrages ist der Kunde noch während eines Monats (ab Kündigungstermin) berechtigt die Herausgabe seiner Daten unter den Bestimmungen von Ziff. 6 vorstehend zu verlangen. Cortec ist nicht verpflichtet, Daten des Kunden über diesen Zeitraum hinaus bei sich zu speichern. Sollte ein Kunde nach Ablauf der einmonatigen Frist die Herausgabe von Daten verlangen und sind diese beim Provider noch vorhanden, so gibt Cortec die Daten nach Bezahlung der hierfür tatsächlich anfallenden Kosten an den Kunden heraus.

 

V. Support & Kundendienst

1. Cortec wird Anfragen (per E-Mail oder telefonisch) des Kunden zur Software „Cortec ERP“ und weiteren SaaS-Diensten innerhalb der auf der Website www.cortecag.ch veröffentlichten Geschäftszeiten so rasch wie möglich nach Eingang der jeweiligen Frage telefonisch oder schriftlich beantworten.

 

VI. Beeinträchtigung der Erreichbarkeit

1. Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen SaaS-Dienste

sowie Massnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen geboten ist.

2. Die Überwachung der Grundfunktionen der SaaS-Dienste erfolgt täglich. Die Wartung der SaaS-Dienste erfolgt grundsätzlich von Montag bis Freitag 08:00- 17:00 Uhr.

Bei schweren Fehlern, welche die Nutzung der SaaS-Dienste ist nicht mehr möglich bzw. erheblich eingeschränkt, erfolgt die Wartung in der Regel binnen 2 Stunden ab Kenntnis oder Verständigung durch den Kunden. Cortec wird den Kunden über die Wartungsarbeiten rechtzeitig verständigen und diese schnellst möglich durchführen.

3. Die Verfügbarkeit des einzelnen SaaS-Dienstes beträgt 99,5% im Jahresdurchschnitt.

 

VII. Pflichten des Kunden

1. Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software durch geeignete

Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen. Insbesondere wird der Kunde seine Mitarbeiter anweisen, keine Vervielfältigungen der Software anzufertigen bzw. Zugangsdaten an Dritte weiterzugeben

2. Der Kunde ist selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der SaaS-Dienste erforderlichen Daten und Informationen, unbeschadet der Verpflichtung des Providers zur

Datensicherung, verantwortlich.

3. Der Kunde ist seinerseits für die Sicherung seiner Daten verantwortlich.

4. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.

5. Der Kunde muss bei erstmaliger Nutzung der SaaS-Dienste selbst einen Benutzernamen und ein Passwort generieren, die zur weiteren Nutzung der SaaS-Dienste erforderlich sind. Der Kunde ist verpflichtet, Benutzername und Passwort geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.

6. Der Kunde hat den Provider unverzüglich von jeder unbefugten Verwendung Benutzernamen und

Passwort oder anderweitigen Angriffen auf die Sicherheit zu unterrichten. In solchen Fällen

wird Cortec im Einvernehmen mit dem Kunden der Benutzername und Passwort des Kunden

geändert.

7. Der Kunde hat alle Massnahmen zu treffen, die nach pflichtgemässem Ermessen von Cortec für die Wahrung oder Verbesserung der Sicherheit der Daten, der Software und der Netzwerkverbindungen erforderlich sind. Der Nutzer verpflichtet sich beispielsweise, das Passwort regelmässig, zumindest aber alle sechzig (360) Tage zu ändern.

8. Der Kunde verantwortet die Verfügbarkeit von fachkundigen Mitarbeitern.

9. Der Kunde prüft alle abgeschlossenen Arbeitsresultate und gelieferten Dienstleistungen und soweit nichts anderes vereinbart wurde – jeweils innert kurzer Frist, spätestens jedoch nach 10 Kalendertagen.

10. Der stellt bietet die notwendige Unterstützungsleistung und Dokumentation (z.B. bei der Analyse und Behebung von Programmfehlern)

11. Offensichtliche Sachmängel hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch 10 Tage nach erstmaliger Erbringung / Lieferung der Leistung anzuzeigen. Sollte die Leistung versteckte Mängel aufweisen, so hat der Kunde diese innerhalb der Gewährleistungsfrist von 90 Tagen der Cortec spätestens 10 Tage nach Entdeckung anzuzeigen. Für den Verkauf von Hardware und Zubehör sowie werkvertragliche Leistungen gilt eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Sollten solche Mängel bestehen, wird Cortec zuerst versuchen, den Mangel zu beheben. Ist dies nicht möglich, wird sie die gelieferte Leistung (insb. Hard- und Software, Update) ersetzen. Ein darüberhinausgehender Anspruch des Kunden wird – soweit gesetzlich zulässig – wegbedungen. Die Anzeige von offensichtlichen oder versteckten Mängeln muss schriftlich erfolgen. Ihr ist auf Verlangen der Cortec ein Nachweis des Vertragsabschlusses (gegebenenfalls inkl. Lizenzschein und Rechnung/Quittung) sowie in jedem Fall eine nachvollziehbare Beschreibung des Mangels beizufügen. Eine fehlende Funktion in der Software wird nicht als Mangel anerkannt. Das weitere Vorgehen bezüglich Reparatur oder Ersatzlieferung wird zwischen dem Kunden und Cortec persönlich besprochen.

 

 

VIII. Entgelt

1. Der Kunde verpflichtet sich, an Cortec für die Softwareüberlassung und das Data-Hosting das gemäss seinem Abo vereinbarte Entgelt zzgl. gesetzlicher MwSt. zu bezahlen.

2. Cortec wird dem Kunden eine Abrechnung über das vertraglich geschuldete Entgelt übersenden.

3. Cortec ist dazu berechtigt, durch schriftliche Mitteilung an den Kunden jeweils zum nächst möglichen Kündigungstermin eine Anpassung der Entgelte und Leistungsinhalte vorzunehmen. Gründe für eine solche Leistungsänderung sind insbesondere der technische Fortschritt und die Weiterentwicklung der Software. Will der Kunde den Vertrag nicht zu den geänderten Tarifen fortführen, ist er zur ausserordentlichen Kündigung per eingeschriebenen Brief mit einer Frist von 30 Tagen zum Änderungszeitpunkt berechtigt.

4. Die Rechnungen sind innert 10 Tagen fällig und netto ohne Abzug zahlbar. Im Falle eines Zahlungsverzuges ist Cortec berechtigt, Verzugszinsen von 5 % in Rechnung zu stellen, ohne dass eine zusätzliche Mahnung erstellt werden muss. Dauert der Zahlungsverzug mehr als 30 (dreissig) Kalendertage an oder erscheint eine Zahlung als gefährdet (z.B. Konkurseröffnung oder Einstellung von anderen Zahlungen etc.), ist Cortec neben ihren sonstigen bestehenden Rechten berechtigt, die eigenen Leistungen vorläufig einzustellen, bis die Zahlung erfolgt. Die Vergütungspflicht für die vereinbarten Leistungen der Cortec besteht in einem solchen Fall weiter und es besteht kein Entschädigungsanspruch des Kunden. Alle Folgen, welche sich aus einer solchen Leistungseinstellung ergeben, gehen ausschliesslich zulasten des Kunden. Insbesondere ist Cortec berechtigt, den Ersatz aller Mahn-, Inkasso-, Anwalts- und Gerichtskosten sowie des Weiteren Schadens geltend zu machen.

5. Sofern Leistungen gegen Aufwand vereinbart sin, gelten die von der Cortec offerierten Stundenansätze. Diese gelten auch für Aufwände, welche aufgrund eines Verschuldens des Kunden entstehen. Sofern diese Stundenansätze nicht offeriert wurden, kann Cortec den Aufwand gemäss den aktuellen Stundenansätzen eines Programmierers der Cortec in Rechnung stellen (145.00 CHF pro h exkl. MwSt. / + 80.00 CHF pro h exkl. MwSt. Reisespesen zusätzlich 1.00 CHF pro km)

 

IX. Termine

1. Die von der Cortec gesetzten Fristen und Termin sind als ungefähre Richtwerte zu verstehen. Verbindliche Liefertermine müssen schriftlich vereinbart werden. Die Lieferfrist beginnt mit der gegenseitigen Unterzeichnung einer Auftragsbestätigung oder eines Einzelvertrags.

2. Die Einhaltung der Termine durch Cortec setzt voraus, der der Kunde seine Pflichten, insbesondere seine Zahlungspflicht, und allfälligen Obliegenheiten fristgerecht erfüllt. Ansonsten werden die Fristen automatisch bis zur Erfüllung durch den Kunden verlängert.

3. Bei vorübergehenden Hindernissen, für welche Cortec nicht verantwortlich ist (z.B. höhere Gewalt, Streiks, allg. Drittverschulden etc.) verlängert sich die Lieferfrist entsprechend.

 

X. Gewährleistung/Haftung

1. Cortec leistet für die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der SaaS-Dienste Gewähr gemäss den Bestimmungen in diesen AGB.

2. Der Kunde verpflichtet sich, Cortec von allen Ansprüchen Dritter, die auf den von ihm gespeicherten Daten beruhen, freizustellen und Cortec sämtliche Kosten zu ersetzen, die diesem wegen möglicher Rechtsverletzungen entstehen.

3. Cortec ist zur sofortigen Sperre des Speicherplatzes berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte Cortec davon in Kenntnis setzen. Cortec hat den Kunden von der Entfernung und dem Grund dafür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht vollumfänglich entkräftet ist.

4. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen schliesst Cortec jegliche Haftung

gegenüber dem Kunden (oder jedem Dritten) insbesondere für die Erfüllung seiner

vertraglichen und ausservertraglichen Pflichten und für den Verlust von Daten und

Gewinnentgang aus (einschliesslich für Fahrlässigkeit). Dieser Haftungsausschluss gilt auch

für den Schaden der direkt oder indirekt durch die Nutzung der Software „Cortec ERP“ entsteht.

5. In allen Fällen, unabhängig von der Haftungsgrundlage, ist die gegenseitige Haftung der

Vertragsparteien auf den Betrag der monatlichen Zugangsgebühren in den letzten zwölf

Monaten vor Entstehung des Schadens beschränkt.

 

11.3 Folgende Punkte fallen insbesondere nicht unter die Gewährleistung:

– die Wiederherstellung der Programme & Daten, welche durch den Austausch defekter Datenträger verloren gegangen sind

– die Wiederherstellung der Daten und Programme, welche durch Bedienungsfehler des Kunden verloren gegangen sind

– Entfernung von Viren

– Räumliche und örtliche Veränderungen seitens des Kunden

– Überschreitung der technischen Nutzungsdauer der Lizenzen

– Verluste aufgrund Einbruch und / oder Diebstahl

– Neuanschaffung von Geräten sowie deren Installation und Einbindung in das bestehende Netzwerk resp. IT Infrastruktur

– normale Abnutzung

 

 

XI. Laufzeit/Kündigung/Auflösung

1. Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Anmeldung und Registrierung durch den Kunden.

2. Abos werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und können von beiden Parteien

unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist jeweils per Ende Monat gekündigt

werden.

4. Form der Kündigung: Die Kündigung muss direkt online im Cortec ERP Lizenzmanager?Konto des Kunden erfolgen.

Im Anschluss an die Kündigung versendet Cortec eine E-Mail mit einem Bestätigungsinformationen an den Kunden.

5. Die sofortige Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt den Parteien unbenommen. Ein wichtiger Grund zur sofortigen Auflösung dieses Vertrages liegt für die Cortec insbesondere dann vor, 1. wenn der Kunde in Konkurs fällt oder die Konkurseröffnung mangels Aktiven eingestellt

wurde;

2., wenn der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis im Ausmass von mindestens einem Monatsentgelten im Verzug ist und er unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen und unter Androhung der Vertragsauflösung erfolglos gemahnt wurde; Cortec hat das Rechnung im Falle von Mahnung bis zu 90.00 CHF an Kosten zu verrechnen. Im Falle eines Inkassos oder einer Betreibung bis zu 200.00 CHF an Kosten zusätzlich zu verrechnen.

3. wenn der Kunde bei Nutzung der vertragsgegenständlichen Dienste schuldhaft Rechtsvorschriften verletzt oder in Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder Namensrechte Dritter eingreift;

4. bei Nutzung der vertriebenen Dienste zum Zwecke der Förderung krimineller, gesetzwidriger und ethisch bedenklicher Handlungen durch den Kunden.
 

XII. Datenschutz/Geheimhaltung

1. Cortec verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden, Stillschweigen zu bewahren und diese Informationen ohne Ermächtigung des Kunden nicht an aussenstehende Dritte weiterzugeben. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemässen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen von Cortec erforderlich ist.

2. Cortec ist berechtigt, den Kunden – dessen schriftlichen Widerspruch vorbehalten, öffentlich als Referenz zu nennen und Allgemeines über den vereinbarten Vertrag in geeigneter Weise für Marketing und Vertriebszwecke zu nutzen.

3. Cortec ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ermächtigt, Nutzerdaten für betriebliche Zwecke (insb. Marktforschung) zu speichern und auszuwerten. Der Kunde erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden.
 

XIII. Immaterialgüterrechte

1. Alle Immaterialgüterrechte an den Dienstleistungen, der Software „Cortec ERP“, der Website und der Dokumentation über die Dienstleistungen verbleiben im Eigentum von Cortec.
 

XIV. Mitteilungen

1. Sämtliche Mitteilungen sind, sofern in diesem Vertrag oder von Gesetzes wegen nicht zwingend eine strengere Form vorgesehen ist, schriftlich an die bei der Registrierung des Kunden bzw. auf der Homepage des Providers angegebene Adressen zu richten. Die Übersendung via E?Mail genügt jeweils dem Schriftlichkeitserfordernis. Mitteilungen

Von Cortec an die vom Kunden bei der Registrierung angegebene E-Mail?Adresse gelten in jedem Fall als schriftliche Mitteilung.

2. Die Vertragspartner sind verpflichtet, dem anderen Vertragspartner Adressenänderungen (inkl. E-Mail) unverzüglich bekannt zu geben, widrigenfalls Mitteilungen an der zuletzt schriftlich bekannt gegebenen Adresse als rechtswirksam zugegangen gelten.

 

XV. Salvatorische Klausel

1. Im Falle der ganzen oder teilweisen Unwirksamkeit einzelner Klauseln der vorliegenden Vereinbarung sind eventuell unwirksame Bestimmungen so umzudeuten, zu ergänzen oder zu ersetzen, dass der mit der unwirksamen Bestimmung verfolgte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Dasselbe gilt für den Fall, dass Regelungslücken in dieser Vereinbarung vorhanden sein sollten.

 

XVI. Gerichtsstand & Rechtswahl

1. Die Parteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Schweizerischen Eidgenossenschaft unter Ausschluss der Regelungen des internationalen Privatrechts (IPR) sowie des einheitlichen UN–? Kaufrechts (CiSG).

2. Für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, wird Leuk-Stadt als ausschliesslicher Gerichtsstand vereinbart.

 

Leuk-Stadt, 01.01.2018

 

Cortec AG

Mondstrasse 22

3930 Visp

Schweiz